
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
MAG
Finanzberatung GmbH
(im
folgenden Finanzberatung genannt)
1. Gegenstand der
Geschäftstätigkeit
als Vermögensberater ist die Vermittlung und Durchführung von
Finanzierungen und Umschuldungen im privaten, gewerblichen und
kommunalen Bereich sowie die Darstellung, Analyse und Berechnung des
zur Verfügung stehenden bzw. anzulegenden Vermögens sowie die
Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten des Aufbaus, der Sicherung
und des Erhalts von Vermögen.
2. Geschäftsfelder der
Finanzberatung
ÜÜber die sich aus Pkt.1 ergebenden Pflichten hinaus berät und
betreut die Finanzberatung den Kunden in allen Angelegenheiten von
Finanzierungen. Bei Angelegenheiten der Veranlagung und des
Risikomanagements wird von einem grundsätzlichen Ansatz und von der
Vermittlung von Faktenwissen für den Kunden ausgegangen.
Dies umfasst, neben der Erarbeitung und Überprüfung von Risikorichtlinien, einer laufenden Marktbeobachtung und Einschätzung über künftige Marktentwicklungen auf Basis von externen Analystenmeinungen, der Beschäftigung mit den laufend am Markt neu angeboten Produktarten sowie deren Auswirkungen – unter Einbeziehung der Marktmeinung des Kunden – auf die Risikosituation des Kunden.
Durch das Bereitstellen von objektiven Information und der Vermittlung von Wissen über Fakten und Kausalitäten bei Veranlagungen und des Risikomanagement, wird der Kunde in die Lage versetzt, die Auswirkungen seiner Entscheidungen bestmöglich abzuschätzen. Ein wesentlicher Beratungsansatz liegt im ablauf- und aufbauorganisatorischen Bereich - damit kann gerade der kommunale oder gewerbliche Kunde seine Organverantwortung bestmöglich wahrnehmen und dokumentieren.
Mit diesem Ansatz der Transparenz und der Vermittlung von Faktenwissen unterscheidet sich die MAG Finanzberatung GmbH wesentlich von anderen vergleichbaren Anbietern, die Beratung in Form von subjektiven Empfehlungen anbieten.
Jede Form der Tätigkeit der Finanzberatung bedarf einer
schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.
3.
Haftung der Finanzberatung
3.1. Die Finanzberatung übernimmt im Rahmen des mit dem Kunden
bestehenden Vertragsverhältnisses die Haftung für durch die
Finanzberatung oder dessen Erfüllungsgehilfen (§1313a ABGB)
verschuldeten Schaden nur insoweit, als dieser aus einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
Finanzberatung oder ihres Erfüllungsgehilfen resultiert.
3.2 Präsentationen die von der Finanzberatung erstellt wurden, dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot bzw. eine Empfehlung oder Einladung zum Kauf bzw. Verkauf der hierin genannten Finanzprodukte oder einer Abänderung der Anlagestrategie dar. Präsentationen gewähren weder einen vollständigen Überblick über das Geschäft bzw. die Anlagestrategie, der potentielle Risiken und Folgen, noch berücksichtigt es die individuellen Bedürfnisse des Anlegers hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Hinweise auf die frühere Performance garantieren nicht notwendigerweise positive Entwicklungen in der Zukunft und Geschäfte in Finanzprodukte können riskant, illiquide und hoch volatil sein. Da nicht jedes Geschäft bzw. jede Anlagestrategie für jeden Anleger geeignet ist, muss der Anleger vor Abschluss des Geschäfts oder Änderung seiner Anlagestrategie sicherstellen, dass das geplante Geschäft bzw. Anlagestrategie seinen Bedürfnissen und Wünschen genügt, dass er die Risiken vollständig verstanden hat und nach reiflicher Überlegung zur Überzeugung gelangt ist, dass er das beabsichtigte Geschäft abschließen bzw. die geplante Anlagestrategie eingehen möchte. Weder die MAG Finanzberatung GmbH noch ihre Vertreter haften für Verluste oder Schäden, die im Vertrauen auf den Inhalt von Präsentation entstehen.
3.3 Mit schriftlicher Anbotserstellung werden die AGB, die allgemeinen Finanzierungsrisikohinweise sowie die allgemeinen Veranlagungsrisikohinweise übermittelt und stellen somit einen integrativen Teil des Anbots dar. Mit Anbotsannahme nimmt der Kunde die AGB und die Risikohinweise zur Kenntnis.
3.4 Im Rahmen der Beratung über Risikomanagement erfolgt weder eine Vermittlung noch eine Empfehlung zum Kauf von einzelnen derivativen Finanzprodukten. Daher erfolgt der Kauf eines derartigen Produktes durch die eigene Einschätzung des Kunden und seiner Beurteilung über Chancen und Risken. Schriftliche oder mündliche Kontakte und Präsentationen haben daher nicht den Charakter einer Empfehlung bzw. sind nicht Gegenstand des Beratungsauftrages und begründen daher keine Haftung für ein beabsichtigtes wirtschaftliches Ergebnis einer vom Kunden durchgeführten Transaktion. Sollte der Kunde im Zuge des Beratungsauftrages eine Transaktion tätigen so bestätigt er damit konkludent, dass er die Auswirkungen der Transaktion vollinhaltlich versteht und sich beim Abschluss des Geschäftes nicht auf irgendwelche vom Berater geäußerten Ansichten verlassen hat.
3.5. Bei grobfahrlässiger Pflichtverletzung ist die Ersatzpflicht der Finanzberatung auf maximal der Höhe des einbezahlten Stammkapitals der Finanzberatung begrenzt.
3.6. Schadenersatzansprüche gegen die
Finanzberatung kann der Kunde nur innerhalb von 6 Monaten nachdem er
oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt
haben, spätestens aber innerhalb von 3 Jahren ab dem
anspruchsbegründenden Sachverhalt gerichtlich geltend machen.
4. Pflichten des Kunden
4.1. der Kunde übernimmt es, sämtliche für den Abschluss der
gewünschten Finanzierungen und Veranlagungen relevanten Daten
wahrheitsgemäß vollständig bekannt zu geben. Ebenso übernimmt er es,
jegliche für die Beratung relevanten Veränderungen der
Finanzberatung unverzüglich und unaufgefordert bekannt zu geben.
4.2. Der Kunde übernimmt es, sämtliche aufgrund der Vermittlungstätigkeit bei Finanzierungen der Finanzberatung übermittelten Dokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfälligen Abweichungen vom ursprünglichen Auftrag zu überprüfen und bei der Finanzberatung die Berichtigung zu veranlassen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn durch die Finanzberatung unterfertigter Antrag noch keine Finanzierungszusage bewirkt.
4.3. Es gilt als vereinbart, dass der Kunde sämtliche Aufträge und Anweisungen an die Finanzberatung schriftlich erteilt. Der Kunde bestätigt, dass keine mündlichen Nebenabreden mit der Finanzberatung und/oder deren Mitarbeiter getroffen wurden. Eine Abweichung vom Erfordernis der Schriftlichkeit bedarf ihrerseits einer schriftlichen Vereinbarung.
4.4. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sowohl der gesetzlichen Bestimmungen des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes sowie allen relevanten Gesetzen, als auch der in den Geschäftsbedingungen der Banken und Kapitalanlagegesellschaften enthaltenen Obliegenheiten, die vom Kunden in seiner Eigenschaft als Anleger bzw. Kreditnehmer zu beachten sind. Der Kunde übernimmt es ferner gegenüber der Finanzberatung, für die Einhaltung derartiger Obliegenheiten Sorge zu tragen.
4.5. Die Vertragspartner vereinbaren, die vorliegenden
Geschäftsbedingungen auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden,
und bestätigen, dass diese Geschäftsbedingungen auch dann gültig
sind falls der Kunde oder die Finanzberatung ihre Rechtsform ändern,
ihr Unternehmen in eine Gesellschaft einbringen, eine Fusion
vornehmen oder auf andere Art eine Änderung in der Rechtsperson des
Kunden oder der Finanzberatung eintritt. Die Verpflichtung zur
Vornahme sämtlicher Rechtshandlungen, die notwendig sein sollten, um
die Weiterleitung dieser Geschäftsbedingungen zu gewährleisten, gilt
als vereinbart.
5.
Örtlicher Geltungsbereich
5.1. Die Tätigkeit der Finanzberatung wird, soweit im Einzelfall
nicht ausdrücklich anders vereinbart, örtlich auf Österreich
beschränkt.
5.2. Für die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich österreichisches Recht.
5.3. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Finanzberatung.
5.4. Bei Streitigkeiten ist ausschließlich das für Handelssachen zuständige Gericht am Ort der beruflichen Niederlassung der Finanzberatung anzurufen, soweit dem im Einzelfall keine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht.
6. Die Leistungen der Finanzberatung
Vollmacht und Auftrag gelten als Alleinvermittlerauftrag.
Die Leistungen der Finanzberatung gliedern sich in kostenlose und
kostenpflichtige Leistungen.
6.1. Finanzierungen: Finanzierungen im
privaten Bereich: Hypothekarfinanzierungen in EUR sind grundsätzlich
eine kostenlose Leistung der Finanzberatung.
Hypothekarfinanzierungen in Fremdwährungen als auch Umschuldungen
sowohl in EUR als einer Fremdwährung sind kostenpflichtige
Leistungen und werden nach einer Servicepauschale gesondert
vereinbart.
Finanzierungen im gewerblichen Bereich: Sind kostenpflichtige
Leistungen und werden gesondert vereinbart.
Bei Widerruf des Auftrages und/oder der Vollmacht durch den Kunden,
weil der Kunde die Finanzierung selbst durchführt oder einen anderen
Vermittler durchführen lässt, die Finanzierung aus welchem Grund
auch immer nicht mehr will oder braucht, werden unsere Leistungen
nach dem Stundensatz abgerechnet. Aus denselben Gründen werden auch
kostenlose Leistungen zu Kostenpflichtigen.
6.2. Veranlagungen und Risikomanagement: Die Erstberatung von Kunden ist eine kostenlose Leistung. Folgeberatungen sowie Beauftragungen zu Marktvergleichen, Risikorichtlinien- und Veranlagungskonzepten etc. sind kostenpflichtige Leistungen und werden nach dem Stundensatz abgerechnet, es sei denn, es liegt eine Servicepauschale vor.
7.
Verwaltungspauschale
Die jährliche Verwaltungspauschale zur Erfüllung der Tätigkeit der
Finanzberatung beträgt je nach gewähltem Servicepaket die
dementsprechende Servicepauschale, welche gesondert geregelt und
mittels Servicepauschalvereinbarung beauftragt wird.
8.
Zahlungsziel
Als Zahlungsziel gelten 4
Wochen nach Rechnungslegung als vereinbart. Darüber hinaus werden
Verzugszinsen in der
Höhe von 10 % p. a.
verrechnet.
9.
Schlussbestimmungen
Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
Tätigkeiten der Finanzberatung, ohne dass es eines besonderen
Hinweises darauf bedarf. Sollten einzelne Abschnitte dieser
Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder rechtsunwirksam
werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.